Das Arbeitnehmererfindungsgesetz – gute Ideen willkommen
Zu den Aufgaben von Naturwissenschaftlern und Ingenieuren gehört im Allgemeinen auch die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Da der Arbeitnehmer für diese Arbeit entlohnt wird, gehören die gewerblichen Nutzungsrechte an diesen Erfindungen dem Arbeitgeber. Nach...
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