Andere Länder – andere Alterseinschätzungen
In Deutschland werden alle Filme von der Freiwilligen Selbstkontrolle, kurz FSK, gesichtet und mit einer Altersfreigabe versehen. Diese Prüfung wird auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und der FSK-Grundgesetze vorgenommen. Dennoch kann sich das Prüfverfahren von den Verfahren in anderen Ländern unterscheiden. Denn manch ein Film, der in Deutschland zum Beispiel FSK 6 erhält, wird in anderen Ländern ganz anders beurteilt. Doch welche Möglichkeiten kann es für eine objektivere Einschätzung geben?
Objektives Verfahren durch die Chemie?
Ein innovativer Weg zur Filmbewertung kommt nun überraschend aus der Chemie: Mit einer Arbeitsgruppe des Max-Planck-Institut für Chemie in Mainz hat Atmosphärenchemiker Jonathan Williams Luftmessungen in Kinos durchgeführt. Dafür wurde ein Massenspektrometer mit der Belüftungsanlage verbunden. Untersucht wurde die Konzentration von 60 flüchtigen organischen Verbindungen, die alle 30 Sekunden gemessen wurden.
Das Ergebnis: Je aufregender ein Film war, desto mehr Isopren (2-Methylbuta-1,3-dien) war messbar. Die psychische Belastung ist somit objektiv feststellbar. Ob das schon für einen zuverlässigen Jugendschutz reicht, ist allerdings noch nicht geklärt.
Lies hier den ganzen Artikel „Frei ab 6 Jahren oder nicht? Filmbewertung mit Chemie!“ auf der Plattform „Faszination Chemie“ der Gesellschaft Deutscher Chemiker!